Betreibungsregisterauszug (Informationsgehalt, Kosten) vor Pfändung Schweiz Dr. Faßbender Rechtsanwälte erklärt die Hintergründe
Betreibung, Betreibungsregisterauszug, Kosten
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Betreibungsregisterauszug (Informationsgehalt, Kosten)

Jeder, der ein Interesse zB durch Vorlage eines gerichtlichen Entscheides oder einer offenen Rechnung glaubhaft machen kann, darf sich über eine Person oder Firma einen Betreibungsregisterauszug bestellen (ähnlich der in Deutschland üblichen SCHUFA Auskunft, also eigentlich eine Art “Schufa Schweiz”, aber nicht privatrechtlich organisiert). Der Interessennachweis ist beizulegen, das Amt erhebt dafür eine Amtsgebühr von momentan 18.- CHF, evt. zzgl. Porto. Pfändung Schweiz

Die Anfrage ist an das Betreibungsamt zu richten, das für den Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners zuständig ist. Allerdings überprüft das Amt nicht, ob die betreffende Person oder Firma tatsächlich in ihrem Einzugsbereich gemeldet ist. Einige Ämter weisen auf freiwilliger Basis darauf hin, ob die betreffende Person bereits verzogen ist. Der Auszug gibt auch nur Informationen darüber, welche Betreibungsmaßnahmen in diesem Betreibungskreis durchgeführt wurden. Eine zentrale Abfragemöglichkeit, die alle Betreibungskreise miteinbezieht, gibt es nicht. Bei Schuldnern, die häufig den Wohnsitz wechseln, muss man ggf. bei mehreren Betreibungsämtern Auszüge bestellen, um einen genauen Überblick zu erhalten.

Im Registerauszug sind alle angehobenen Betreibungen der letzten 5 Jahre vermerkt. Es ist abzulesen, wer in welcher Höhe die Betreibung vorgenommen hat, ob der Schuldner einen Widerspruch eingelegt hat und ob die Forderung bezahlt wurde. Ebenso gibt der Auszug aus dem Verlustscheinregister Auskunft darüber, in welcher Höhe Pfändungen nicht vollzogen werden konnten und anderen Gläubigern noch offene Forderungen zustehen.

Aus einem Registerauszug kann man also primär Überschuldungen einer Person ablesen. Aussagen darüber, ob eine bisher nicht oder nur in geringem Umfang betriebene Person über genügend pfändbare Einkünfte oder Vermögen verfügt, kann man nicht treffen. Pfändung Schweiz