Allgemein Archive - Dr. Fassbender Attorneys at Law | Enforcement of foreign titles in Switzerland
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Jeder, der ein Interesse zB durch Vorlage eines gerichtlichen Entscheides oder einer offenen Rechnung glaubhaft machen kann, darf sich über eine Person oder Firma einen Betreibungsregisterauszug bestellen (ähnlich der in Deutschland üblichen SCHUFA Auskunft, also eigentlich eine Art "Schufa Schweiz", aber nicht privatrechtlich organisiert). Der Interessennachweis ist...

Das Einsichtsrecht Dritter in das Betreibungsregister für Betreibung Schweiz erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens. Über Vorfälle, die mehr als 5 Jahre zurückliegen, wird Dritten keine Auskunft mehr erteilt. Auch bezahlte (durch Ausgleich der Forderung beendete) Betreibungen erscheinen weiter im Betreibungsregisterauszug. Einen Grundsatz "Bezahlt...

Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland. Diesen Weg muss man allerdings auch beschreiten, wenn einem bereits eine zB in Deutschland titulierte Forderung (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluss etc.) vorliegt....