Interessennachweis Archive - Dr. Fassbender Attorneys at Law | Enforcement of foreign titles in Switzerland
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Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland. Diesen Weg muss man allerdings auch beschreiten, wenn einem bereits eine zB in Deutschland titulierte Forderung (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluss etc.) vorliegt....

Jeder, der ein Interesse zB durch Vorlage eines gerichtlichen Entscheides oder einer offenen Rechnung glaubhaft machen kann, darf sich über eine Person oder Firma einen Betreibungsregisterauszug bestellen (ähnlich der in Deutschland üblichen SCHUFA Auskunft, also eigentlich eine Art "Schufa Schweiz", aber nicht privatrechtlich organisiert). Der Interessennachweis ist...